(14) EU-Patentreform – IFG-Antrag an das BMJV im August 2019: Vermerk des BMJV-Referats Z B 7 zur Bedeutung des „unbeirrten Weiterverfolgens“ eines IFG-Antrags für die Verhängung einer Gebühr für den Informationszugang von EUR 487,50 des zulässigen Maximalbetrags von EUR 500,– (Veröffentlicht am 03.04.2021)

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Hinweis:
Im anschließenden gerichtlichen Verfahren hat das BMJV seine Gebührenforderung – wie vom Kläger beantragt – von EUR 487,50 auf EUR 100,–  reduziert.


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