EU-Patentreform: Stand des EPGÜ-Ratifikationsverfahrens in Deutschland (Veröffentlicht am 12.12.2016, zuletzt aktualisiert am 11.12.2020)

In einer Pressemitteilung vom 30.11.2016 anlässlich der Erklärung der britischen Regierung zu ihrer Haltung hinsichtlich des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht („EPGÜ“) hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bundesjustizminister aufgefordert, den Entwurf für ein Vertragsgesetz zur Ratifikation des EPGÜ in Deutschland neu vorzulegen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Befassung des Bundesrates mit dem aktuellen Entwurf gegen die Vorgaben des Grundgesetzes verstoßen habe.

Der entsprechende Teil der Pressemitteilung lautet:

„Die Bundesregierung hat am 25. Mai 2016 auf Vorlage des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG vorgelegt und diesen als besonders eilbedürftig bezeichnet. Dabei wurde jedoch nicht beachtet, dass bei Vorlagen, mit denen Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen werden, eine Bezeichnung als eilbedürftig ausgeschlossen ist und dem Bundesrat eine längere Frist zur Stellungnahme als bei sonstigen Gesetzentwürfen zusteht. Vor diesem Hintergrund ist die erneute Vorlage eines Entwurfs für ein Vertragsgesetz erforderlich.“

Zum Hintergrund:

Der Bundesrat hatte am 08.07.2016 beschlossen, gegen den ihm am 27.05.2016 als eilbedürftig zugeleiteten Entwurf des Vertragsgesetzes zum EPGÜ (BR-Drucksache 280/16) keine Einwendungen zu erheben (BR-Drucksache 280/16 [Beschluss]). Dabei wurde auf die kürzere Stellungnahmefrist für eilbedürftige Gesetzentwürfe abgestellt, nicht auf die eigentlich einschlägige längere Frist des Art. 76 Abs. 2 S. 5 GG.

In der gleichen Sitzung hat er den Entwurf des Begleitgesetzes (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform, BR-Drucksache 282/16) ohne Einwendungen gebilligt (BR-Beschlussdrucksache 282/16).

Update (15./28.12.2016):

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ am 09.12.2016 neu vorgelegt (vgl. hier) und diesem dem Bundesrat – nunmehr nach Art. 76 Abs. 2 S. 5 GG – zur Stellungnahme zugeleitet (BR-Drucksache 751/16). Die Berufung auf eine Eilbedürftigkeit wurde entfernt, ansonsten entspricht der Entwurf – soweit ersichtlich – dem ursprünglichen.

Update (31.01./10.02.2017):

Die erste Lesung des Bundestages über den neu eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ wird nach derzeitigem Stand im Rahmen der 218. Sitzung am Donnerstag, den 16.02.2017, stattfinden (vgl. die Tagesordnung, TOP 27 (Stand: 09.02.2017)).

Update (07.02.2017):

Der Bundesrat wird nach derzeitigem Stand in seiner 953. Sitzung am Freitag, den 10.02.2017 über den neu eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ beraten. Die beteiligten Ausschüsse haben ihm empfohlen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Art. 76 Abs. 2 GG keine Einwendungen zu erheben (vgl. TOP 69 der Tagesordnung (Stand: 31.01.2017) sowie die Erläuterungen hierzu (Stand: 07.02.2017)).

Update (24./25.02.2017):

Der Bundesrat hat den neu eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ in seiner Sitzung am 10.02.2017 ohne Einwände gebilligt (vgl. BR-Beschlussdrucksache 751/16).

Der Bundestag hat den neu eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ (BT-Drucksache 18/11137) in seiner Sitzung am 16.02.2017 in erster Beratung an den Rechtsausschuss verwiesen (TOP 27 a) des Protokolls). Die zweite und dritte Beratung sollen nach derzeitigem Stand in der 221. Sitzung am Donnerstag, den 09.03.2017 stattfinden (vgl. die Tagesordnung (Stand: 02.03.2017), TOP 42).

Ebenfalls für die Sitzung am 09.03.2017 vorgesehen ist die erste Lesung des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hinsichtlich des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des EPG (BT-Drucksache 18/11238, vgl. die Tagesordnung (Stand: 02.03.2017), TOP 56 c)). Dem Bundesrat wurde der Entwurf am 27.01.2017 nach Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet (BR-Drucksache 81/17).

Update (03.03.2017):

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages wird nach aktuellem Stand am Mittwoch, den 08.03.2017 über den Entwurf eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ sowie über den Entwurf des Begleitgesetzes (BT-Drucksache 18/8827) beraten (vgl. die Tagesordnung (Stand: 03.03.2017, TOPe 3 a) und b)).

Der ebenfalls mit dem Begleitgesetz befasste Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union wird darüber ebenfalls am 08.03.2017 beraten (vgl. die Tagesordnung (Stand: 02.03.2017), TOP 7). Wann die Beratung durch den ebenfalls involvierten Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung erfolgen wird, ist unbekannt.

Nach derzeitigem Stand wird der Bundesrat in seiner 954. Sitzung am Freitag, den 10.03.2017 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung hinsichtlich des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des EPG (BR-Drucksache 81/17) beraten (vgl. die Tagesordnung (Stand: 28.02.2017), TOP 56).

Update (10.03.2017):

Der Bundestag hat die Entwürfe eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ sowie des Begleitgesetzes in der zweiten und dritten Beratung am 09.03.2017 ohne Aussprache angenommen (vgl. das Sitzungsprotokoll, S. 22262 A). Laut Protokoll stimmten beiden Gesetzen alle anwesenden Abgeordneten zu. Die Abstimmung war von 8:15 Uhr auf 4:40 Uhr nachts verschoben worden und fand letztlich um 1:31 Uhr nachts statt, anwesend waren – soweit ersichtlich – nur 35 von 630 Abgeordneten (s. die Aufzeichnung des Parlaments-TV hier).

Zuvor hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz – mit jeweils einstimmiger Zustimmung des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union und des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – am 08.03.2017 einstimmig empfohlen, die Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen (vgl. die Beschlussempfehlung nach BT-Drucksache 18/11451).

Der Rechtsausschuss des Bundesrates wird nach derzeitigem Stand am Mittwoch, den 15.03.2017 über beide Gesetzentwürfe beraten (vgl. die Tagesordnung (Stand: 09.03.2017, PDF), TOPe 5 und 6). Die das parlamentarische Verfahren abschließende Abstimmung des Bundesrates dürfte in einer der beiden nächsten Sitzungen am 31.03.2017 oder am 12.05.2017 stattfinden.

Hinsichtlich des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des EPG hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 10.02.2017 ohne Einwände gebilligt (vgl. BR-Beschlussdrucksache 81/17).

Update (14.03.2017):

Nach derzeitigem Stand wird der Bundesrat in seiner 956. Sitzung am Freitag, den 31.03.2017 über die Entwürfe eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ sowie des Begleitgesetzes beraten (vgl. die Tagesordnung (Stand: 14.03.2017), TOPe 8 a) und b)) und vermutlich auch hierüber abstimmen.

Update (01.04.2017):

In seiner Sitzung am 31.03.2017 hat der Bundesrat die Entwürfe eines Gesetzes zur Ratifikation des EPGÜ sowie des Begleitgesetzes gebilligt (vgl. BR-Beschlussdrucksachen 202/17 und 203/17), die Zustimmung zu erstgenanntem erfolgte – wie bereits die Annahme im Bundestag – einstimmig. Das parlamentarische Verfahren ist damit abgeschlossen.

Für den Abschluss der Ratifikation ist die Ausfertigung des Ratifikationsgesetzes durch den Bundespräsidenten, die Gegenzeichnung durch die Bundesregierung sowie die Ausfertigung und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretariat des Rates der EU (Art. 84 Abs. 2 S. 2 EPGÜ) erforderlich.

Update (03.05.2017):

Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts (BT-Drucksache 18/11238 (neu)) am 27.04.2017 ohne Aussprache angenommen (vgl. das Sitzungsprotokoll, S. 23229 D). Es stimmten – erneut – alle anwesenden 42 (von insgesamt 630) Abgeordneten zu. Eine Aufzeichnung der Abstimmung ist hier abrufbar.

Zuvor hatte sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Beschlussempfehlung am 26.04.2017 für die „einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung“ ausgesprochen (vgl. BT-Drucksache 18/12147).

Update (11.06.2017):

In seiner Sitzung am 02.06.2017 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des EPG gebilligt (vgl. BR-Beschlussdrucksache 372/17). Das parlamentarische Verfahren ist damit abgeschlossen.

Für den Abschluss der Ratifikation ist die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten, die Gegenzeichnung durch die Bundesregierung sowie die Ausfertigung und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretariat des Rates der EU (Art. 17 Abs. 2 S. 2 des Protokolls) erforderlich. Bekanntlich kann das Protokoll vorläufig angewendet werden (vgl. Art. 19 des Protokolls).

Update (29.03.2018):

Am 15.03.2108 hat das Plenum des Bundestages erstmals über die europäische Patentreform debattiert (vgl. das Sitzungsprotokoll, S. 1722, und die Aufzeichnung des Parlaments-TV hier).

Die Fraktion der AFD hatte beantragt, die Bundesregierung aufzufordern, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht und des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform vorzulegen und vorab das Bundesverfassungsgericht hierüber in Kenntnis zu setzen (vgl. BT-Drucksache 19/1180).

Am Ende der Debatte wurde die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Update (29.10.2018/12.03.2019):

Am 19.10.2018 hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema „Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Rechtspolitik“ (BT-Drucksache 19/4411) geantwortet, die u. a. die Auswirkungen auf die europäische Patentreform betrifft (BT-Drucksache 19/5215).

Auf die Frage

„18.  Welche Haltung wird die Bundesregierung in den weiteren Verhandlungen in der Frage einnehmen, ob das Vereinigte Königreich an einem Einheitlichen Patentgericht (EPG) teilnehmen kann, wenn es die Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (im Übrigen) ablehnt?“

wurde geantwortet

„Der Entwurf des Austrittsabkommens steht einer Beteiligung des Vereinigten Königreiches am einheitlichen Patentschutz jedenfalls bis zum Ende der Übergangsphase nicht entgegen. Für die darüber hinausgehende Zeit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Vereinigte Königreich die im Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht vorgesehene Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs mit der Ratifikation des Übereinkommens anerkannt hat.“

Die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der gleichen Fraktion zum gleichen Thema vom 27.04.2018 (BT-Drucksache 19/1932) wurde am 20.11.2018 vorgelegt (BT-Drucksache 19/5892).

Update (12.03.2019):

In seiner 36. Sitzung am 20.02.2019 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über den Antrag der AfD-Fraktion beraten, die Bundesregierung aufzufordern, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht und des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform vorzulegen und vorab das BVerfG hierüber in Kenntnis zu setzen (vgl. BT-Drucksache 19/1180).

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion wurde beschlossen, dem Bundestag die Ablehnung des Antrags zu empfehlen (vgl. BT-Drucksache 19/7961).

Entsprechende Beschlüsse hatten zuvor bereits die mitbefassten Ausschüsse für Wirtschaft und Energie (30. Sitzung am 20.02.2019), für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (20. Sitzung am 20.02.2019) und für Angelegenheiten der Europäischen Union (28. Sitzung am 20.02.2019) gefasst.

Ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion wurde bereits in der 32. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 30.01.2019 der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage durchzuführen (vgl. BT-Drucksache 19/7961).

Ein Termin für die Abstimmung über den Antrag im Bundestag wurde bisher nicht bestimmt.

Update (16. und 17.06.2020):

Das BMJV hat zuletzt einen Referentenentwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht öffentlich gemacht und diesen, wie in der Presse berichtet wurde, mit der Gelegenheit zur Stellungnahme an verschiedene Empfänger versandt. Eine offizielle Mitteilung des BMJV hierzu ist hier nicht bekannt.

Das von Dritten zur Verfügung gestellte Schreiben des BMJV vom 08.06.2020 richtet sich „an die am Patentrecht interessierten Verbände und Institutionen“ – der konkrete Adressatenkreis ist hier derzeit unbekannt – und räumt ihnen eine Stellungnahmemöglichkeit zu besagtem Referentenentwurf bis Freitag, den 03.07.2020 ein. An Stellungnahmen jenseits des ausdrücklich angesprochenen Personenkreises scheint das BMJV nicht interessiert.

Falls Sie das besagte Schreiben nicht vom BMJV erhalten haben, den Referentenentwurf aber dennoch kommentieren möchten, sollten Sie Ihre Stellungnahme innerhalb der genannten Frist – vorzugsweise per E-Mail – richten an:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat III B 4
Z. H. Frau Lehmann
Mohrenstr. 37
10117 Berlin
poststelle@bmjv.bund.de
Fax ++49 30 18 580 9525

Wenn Sie möchten, leiten Sie mir gern eine Kopie Ihrer Stellungnahme an info@stjerna.de zu.

Update (20.07.2020):

Auf Antrag aufgrund des IFG des Bundes hat das BMJV offengelegt, wem es den jüngsten Referentenentwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19.02.2013 über ein Einheitliches Patentgericht „mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Gelegenheit zur Stellungnahme“ mit Schreiben vom 08.06.2020 zugeleitet hat.

Demnach wurde das besagte, „an die am Patentrecht interessierten Verbände und Institutionen“ gerichtete Schreiben am 08.06.2020 per E-Mail an insgesamt 88 Adressaten versandt, z. T. wurden mehrere Personen innerhalb des gleichen Verbandes adressiert.

Beim BMJV eingegangen sind 16 Stellungnahmen, darunter auch solche von außerhalb des ausdrücklich angesprochenen Personenkreises.

Update (25./26.11., 01. und 11.12.2020):

Am 07.08.2020 begann die Bundesregierung ihren zweiten Versuch, das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht zu ratifizieren und übersandte dem Bundesrat ihren entsprechenden Gesetzesentwurf (BR-Drucksache 448/20). In seiner 993. Sitzung am 26.09.2020 erhob der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzesentwurf (BR-Drucksache 448/20 (Beschluss) und BR-Plenarprotokoll, S. 297).

Am 25.09.2020 brachte die Bundesregierung ihren Entwurf in den Bundestag ein (BT-Drucksache 18/22847). In der ersten Beratung am 08.10.2020 wurde der Entwurf an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (federführend), den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und den Haushaltsausschuss verwiesen (BT-Plenarprotokoll, S. 23001 (D)).

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich in seiner 113. Sitzung am 25.11.2020 mit dem Gesetzentwurf befasst (TOP 3 der Tagesordnung vom 20.11.2020) und empfahl gegen die Stimmen der AfD die Annahme der Vorlage. Ein Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung wurde abgelehnt (vgl. die Meldung „Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss“ vom 25.11.2020 sowie die Beschlussempfehlung in BT-Drucksache 19/24742).

Die Fraktion der CDU/CSU ist der Ansicht (Beschlussempfehlung a.a.O., S. 4, letzter Abs.),

„…, dass der in Artikel 20 des Übereinkommens vorgesehene Vorrang des Unionsrechts weder die Gewährleistung der grundlegenden innerstaatlichen Verfassungsgarantien, insbesondere der in Artikel 1 und Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz niedergelegten Grundsätze, noch die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Mindeststandards bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf europäische oder zwischenstaatliche Einrichtungen berührt.“ 

Die SPD-Fraktion meint (Beschlussempfehlung a.a.O., S. 5, erster Abs.),

„…, dass die endgültige Verteilung der Zuständigkeiten des Einheitlichen Patentgerichts mit Blick auf den im Abkommen vorgesehenen Teilstandort London aufgrund des Austrittes Großbritanniens aus der Europäischen Union im Einvernehmen mit den anderen am Übereinkommen teilnehmenden Mitgliedstaaten in Zukunft noch zweckmäßig zu regeln sei.“

Ebenfalls am 25.11.2020 beriet der Haushaltsausschuss die Gesetzesvorlage und empfahl gegen die Stimmen der FDP und der AfD deren Annahme (Beschlussempfehlung in BT-Drucksache 19/24743).

Am 26.11.2020 hat der Bundestag seine zweite und dritte Beratung über den Gesetzentwurf durchgeführt und diesen mit qualifizierter Mehrheit angenommen (vgl. das Sitzungsprotokoll).

Der Bundesrat soll in seiner 998. Sitzung am 18.12.2020 abschließend über den Gesetzentwurf befinden (vgl. Punkt 10 der Tagesordnung). Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat dessen Annahme empfohlen (vgl. S. 43 der Erläuterungen zur Tagesordnung).


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